Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verstoßen
ver|sto|ßen [mittelhochdeutsch verstōʒen, althochdeutsch firstōʒan]:1. gegen etwas (eine Regel, ein Prinzip, eine Vorschrift o. Ä.) handeln, sich darüber hinwegsetzen, eine Bestimmung, Anordnung, Vorschrift verletzen:
gegen ein Tabu, den guten Geschmack, die Disziplin verstoßen;
er hat gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen;
ihr Verhalten verstößt gegen den Anstand;
Es verstieß gegen Treu und Glauben, wenn er sie nicht über Elkes Zustand aufklärte (Edschmid, Liebesengel 176);
wenn die Verweigerung eines Vertragsabschlusses gegen die guten Sitten verstößt (NJW 19, 1984, 1123).
2. aus einer Gemeinschaft ausschließen, ausstoßen:
seine Tochter [aus dem Elternhaus] verstoßen;
er wurde von den Stammesangehörigen verstoßen;
Mein Jahrhundert … sah einen König, der seine Frau verstieß (B. Frank, Tage 75);
Arachnes sanfte Dienstbotin … sei das verstoßene Kind eines Bruders der Weberin (Ransmayr, Welt 101).
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