Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verrufen
1ver|ru|fen [eigentlich 2. Partizip von veraltet 2"verrufen"]:in einem schlechten, zweifelhaften Ruf stehend, übel beleumundet, berüchtigt:
eine verrufene Gegend;
ein verrufenes Viertel, Lokal;
als Redner ist er ziemlich verrufen;
Selbst der im Volksmund verrufene Rabenvater baut seiner Brut ein ganz besonders komfortables Nest (natur 10, 1991, 65).
2ver|ru|fen [mittelhochdeutsch verruofen = öffentlich ausrufen, bekannt machen]:
in schlechten Ruf bringen:
Mein Haus wird verrufen (Schiller, Kabale I, 1).
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