Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verrechtlichen
ver|rẹcht|li|chen :etwas zum Gegenstand des ↑ {{link}}Rechts{{/link}} (1 a) machen:
Für das Gnadenwesen frage ich, wie wir verhindern können, dass es immer weiter verrechtlicht und abstrahiert wird (R. v. Weizsäcker, Deutschland 83);
In dem Maße, wie Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen verrechtlicht wurden und durch den Staat zu regeln waren … (Schweizer Maschinenbau 16. 8. 83, 41).
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