Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verpfänden
ver|pfạ̈n|den [mittelhochdeutsch verphenden]:als ↑ "Pfand" (1 a) geben, beleihen lassen:
sein Haus, seinen gesamten Besitz verpfänden;
Ü sein Wort, seine Ehre für etwas verpfänden (gehoben; etwas ganz fest, feierlich versprechen);
Der Bär trägt den Hochzeitsrock aus schwarzem Tuch … und zwischen Westenknopf und Westentasche eine vergoldete Kette, an deren Ende ein Lotblei hängt, weil die Uhr verpfändet ist (Bieler, Bär 21).
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