Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verordnen
ver|ọrd|nen :1. als Arzt bestimmte Maßnahmen für einen Patienten festlegen; ärztliche Anordnungen treffen:
jemandem ein Medikament, eine Kur, Diät, Bäder, Massagen verordnen;
der Arzt hat mir eine Brille, Bettruhe verordnet.
2. (selten) von amtlicher, dienstlicher Seite anordnen, festsetzen; verfügen; dekretieren:
strenge Maßnahmen verordnen;
jemandem Stillschweigen verordnen;
der Stadtrat verordnete, dass das Thema erneut verschoben würde;
Wenn den Großen gelegentlich … eine Strafe verordnet wurde, durften sie ein paar Tage nicht reiten (Dönhoff, Ostpreußen 79);
Selbst beim Marktführer Thyssen ist … für mehr als 17 000 Beschäftigte Kurzarbeit verordnet worden (NZZ 5. 11. 82, 12).
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