Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
[V]
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
vernehmen
ver|neh|men [mittelhochdeutsch vernemen, althochdeutsch firneman]:1. (gehoben)
a) ↑ "hören" (1 b), akustisch wahrnehmen:
etwas deutlich, nur ungenau vernehmen;
ein Geräusch, Schritte auf dem Flur, Hilferufe vernehmen;
sie vernahm Musik in der Ferne;
»Das will sehr sorgfältig überlegt sein, Mylord«, ließ ich mich schließlich vernehmen (Mann, Krull 251);
»Der Koog macht aber lange!«, ließ sich die Stimme des Oberveterinärs vernehmen (Plievier, Stalingrad 228);
b) ↑ "hören" (4), ↑ 1"erfahren" (1), von etwas Kenntnis erhalten:
von jemandem nichts mehr vernehmen;
wir haben vernommen, dass er kommen will;
Pak vernahm die Erzählung seines Bruders mit Erstaunen und einem leichten Schauder (Baum, Bali 164);
Dieser soll, wie wir vernehmen, eine der Höhlenansichten als Bühnendekoration … verwendet haben (Berger, Augenblick 86);
Wir sind nicht gewillt, irgendeine Kritik an uns zu vernehmen (Zorn, Mars 168).
2. gerichtlich, polizeilich befragen; verhören:
einen Zeugen, den Angeklagten vernehmen;
jemanden als Zeugen, zur Person, zur Sache vernehmen.
ver|neh|men
a) ↑ "hören" (1 b), akustisch wahrnehmen:
etwas deutlich, nur ungenau vernehmen;
ein Geräusch, Schritte auf dem Flur, Hilferufe vernehmen;
sie vernahm Musik in der Ferne;
»Das will sehr sorgfältig überlegt sein, Mylord«, ließ ich mich schließlich vernehmen (Mann, Krull 251);
»Der Koog macht aber lange!«, ließ sich die Stimme des Oberveterinärs vernehmen (Plievier, Stalingrad 228);
b) ↑ "hören" (4), ↑ 1"erfahren" (1), von etwas Kenntnis erhalten:
von jemandem nichts mehr vernehmen;
wir haben vernommen, dass er kommen will;
Pak vernahm die Erzählung seines Bruders mit Erstaunen und einem leichten Schauder (Baum, Bali 164);
Dieser soll, wie wir vernehmen, eine der Höhlenansichten als Bühnendekoration … verwendet haben (Berger, Augenblick 86);
Wir sind nicht gewillt, irgendeine Kritik an uns zu vernehmen (Zorn, Mars 168).
2. gerichtlich, polizeilich befragen; verhören:
einen Zeugen, den Angeklagten vernehmen;
jemanden als Zeugen, zur Person, zur Sache vernehmen.