Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Verlustvortrag
Ver|lụst|vor|trag, der (Steuerwesen):Übertragung eines entstandenen ↑ {{link}}Verlustes{{/link}} (4) auf das folgende Geschäftsjahr:
Die Bank will sich steuerschonend von Beteiligungen trennen, indem sie Firmen mit einem hohen Verlustvortrag in die jeweilige Gesellschaft hineinnimmt und die Beteiligungen steuerfrei verkauft (Spiegel 52, 1998, 81).
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