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Verlustrücktrag
Ver|lụst|rück|trag, der (Steuerwesen):steuerrechtlicher Abzug nicht ausgeglichener ↑ {{link}}Verluste{{/link}} (4) von den Einnahmen des vorangegangenen Geschäftsjahres:
Ein Verlustrücktrag von einem Jahr sei auch für Existenzgründer zu wenig, um konjunkturellen Schwankungen entgegenzutreten (Tagesspiegel 10. 8. 99, 15).
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