Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verleihen
ver|lei|hen [mittelhochdeutsch verlīhen, althochdeutsch farlīhan]:1. [gegen Gebühr] etwas vorübergehend weggeben, um es jemandem zur Verfügung zu stellen:
Boote, Strandkörbe, Fahrräder, Videokassetten verleihen;
ich verleihe meine Bücher nicht gerne;
die Bank verleiht Geld an ihre Kunden;
… wenn sie Fischkutter verlieh, verlieh er besonders stabile, extra für den Verleih angefertigte Vogelscheuchen (Grass, Hundejahre 59).
2. jemandem etwas überreichen und ihn damit auszeichnen:
jemandem einen Orden, Titel, Preis, ein Amt verleihen;
ihr wurden die Ehrenbürgerrechte ihrer Heimatstadt verliehen;
Ü Die Gabe des Schauens, sie war mir verliehen (Th. Mann, Krull 97);
ich verkniff mir großzügig, ihm allerlei Spitznamen wie Oboe, Krake oder Gottesanbeterin zu verleihen (Borchert, Draußen 105).
3. bewirken, dass jemand, etwas mit etwas (Besonderem) ausgestattet wird; geben, verschaffen:
die Wut verlieh ihr neue Kräfte;
seinen Worten Nachdruck verleihen;
Was den Charme seiner Prosa ausmacht und was ihr einen unvergleichlichen Reiz verleiht … (Reich-Ranicki, Th. Mann 34);
dass die Verzerrung ins Längliche meinem Profil gewissermaßen einen aristokratischen Anstrich verleiht (Hausmann, Salut 9);
Solch ein mutiges Eintreten für Recht und Gesetz verlieh ihm Autorität (Prodöhl, Tod 178).
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