Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verkünden
ver|kụ̈n|den [mittelhochdeutsch verkünden] (gehoben):1. a) (ein Ergebnis, einen Beschluss o. Ä.) öffentlich [und feierlich] bekannt machen:
ein Urteil, die Entscheidung des Gerichts verkünden;
die Menschenrechte verkünden;
Die Regierungen verkünden Programme, die nur noch den Stempel des Lächerlichen tragen (Gruhl, Planet 271);
… und anschließend verkündete er die Ernennung eines Leutnants (Ott, Haie 88);
… als Nagy schließlich den Austritt aus dem Warschauer Pakt verkündet und die Neutralität proklamiert hatte (Dönhoff, Ära 149);
Ü ich blieb stehen, mit dem Rücken gegen den Ofen gelehnt, und blickte auf die Uhr, die seit einhundertfünfzig Jahren der Familie Beisem die Zeit verkündet (Böll, Und sagte 9);
b) laut [und mit Nachdruck] erklären:
freudestrahlend verkündete sie ihre Verlobung;
sie verkündete stolz, dass sie gewonnen habe;
Johanna faltete die Zeitung zusammen und verkündete mit gehobener Stimme: »Der Herr Abteilungsleiter Maucke erwartet meinen Anruf! …« (Lederer, Liebe 15).
2. (landschaftlich) durch den Pfarrer von der Kanzel herab ↑ "aufbieten" (3).
3. (selten) ↑ "verkündigen" (1):
eine Irrlehre verkünden;
nur noch einige wenige Pilger …, die einer entchristlichten Christenheit die Botschaft des Evangeliums in neuen Zungen verkünden (Nigg, Wiederkehr 25).
4. ankündigen, prophezeien:
ein Unheil verkünden;
Ü seine Miene verkündete (verhieß) nichts Gutes;
… sind es vor allem die Mittelständler selbst, die ihren Untergang oder die Gefährdung ihrer Existenz verkünden (Fraenkel, Staat 198).
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