Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verklausulieren
ver|klau|su|lie|ren :1. mit (zahlreichen) Klauseln, Vorbehalten, einschränkenden oder erweiternden Bestimmungen o. Ä. versehen:
einen Vertrag verklausulieren.
2. verwickelt und daher nur schwer verständlich formulieren, ausdrücken:
er versuchte das Eingeständnis seiner Schuld geschickt zu verklausulieren;
sich verklausuliert ausdrücken;
Bölling verlas im Auftrag des Kabinetts vor der überfüllten Bundespressekonferenz folgende stark verklausulierte Erklärung … (Welt 2. 2. 1978, 1);
Im Fernsehen und in den Tageszeitungen erließ die Polizeiführung ein schonend verklausuliertes Fahndungsersuchen nach Lord Lucan (Prodöhl, Tod 264).
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