Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verhören
ver|hö|ren [mittelhochdeutsch verhœren = (an)hören, vernehmen, prüfen; erhören; überhören]:1. (zur Klärung eines Sachverhaltes) gerichtlich oder polizeilich eingehend befragen; vernehmen:
den Angeklagten, den Zeugen verhören;
Strehl ist für einige Minuten zu sich gekommen und konnte von Sommerfeld verhört werden (Molsner, Harakiri 77);
… wie im Osten russische Kriegsgefangene durch ein Sonderkommando verhört wurden (Kirst, 08/15, 823).
2. etwas falsch hören:
du musst dich verhört haben, sie hat »Juni«, nicht »Juli« gesagt.
3. überhören, nicht hören:
Moses kam um vieles später; denn er hatte sich, als der verzogene Jüngste, angewöhnt, die Mittagsglocke zu verhören (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 10);
Sie … machte ihn in kurzem mit allen Anwesenden bekannt. Heinrich verhörte manches (Novalis, Heinrich 99).
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