Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Verhör
Ver|hör, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch verhœre = Vernehmung, Befragung]:eingehende richterliche oder polizeiliche Befragung einer Person zur Klärung eines Sachverhaltes; Vernehmung:
nächtliche, polizeiliche, pausenlose Verhöre;
ein Verhör vornehmen, durchführen;
mit jemandem ein Verhör anstellen (jemanden verhören);
jemanden einem Verhör unterziehen (jemanden verhören);
der Häftling wurde ins Verhör genommen (wurde verhört);
Ü die Lehrerin nahm den Übeltäter ins Verhör (befragte ihn streng und eingehend);
Jedoch flüsterte man sich überall zu, dass die Verhöre ungeheuerliche Schandtaten zutage förderten (Brecht, Geschichten 102);
In der Nacht wird Axel wie üblich zum Verhör gebracht (Müthel, Baum 73).
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