Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verhandlungsfähig
ver|hạnd|lungs|fä|hig :1. (Rechtssprache) in der Lage befindlich, in einer ↑ "Verhandlung" (b) seine Interessen wahrzunehmen:
dass der … Ehemann eingeschränkt und dessen … Frau nur für vier Stunden täglich verhandlungsfähig sind (MM 8. 5. 85, 11).
2. so beschaffen, dass darüber ↑ {{link}}verhandelt{{/link}} (1 b) werden kann:
dieser Punkt, diese Forderung ist nicht verhandlungsfähig.
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