Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
vergönnen
ver|gọ̈n|nen [mittelhochdeutsch vergunnen]:1. als Gunst, als etwas Besonderes zuteilwerden lassen; ↑ "gewähren" (1 a):
ein freundliches Geschick hatte ihm Zeit genug dafür vergönnt;
es war ihm [vom Schicksal] nicht vergönnt, diesen Tag zu erleben;
mögen dir noch viele Jahre vergönnt (beschieden) sein!;
Vielleicht ist uns diese Hellsicht nur einmal im Leben vergönnt (Seidel, Sterne 144);
Zwar wurde eine Großfahndung … in Gang gesetzt, doch ein Erfolg war ihr nicht vergönnt (Prodöhl, Tod 173).
2. (gehoben)
a) ↑ "gönnen" (1):
jemandem sein Glück vergönnen;
Die paar Bissen sind dir doch herzlich vergönnt (Brot und Salz 280);
b) ↑ "gönnen" (2):
Die Mitschüler vergönnen sich ein Eis (Jelinek, Lust 164);
Dies war das einzige Vergnügen gewesen, das der Kellner Chwostik sich von Zeit zu Zeit vergönnt hatte (Doderer, Wasserfälle 30).
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