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Vergleichsverfahren
Ver|gleichs|ver|fah|ren, das (Rechtssprache):gerichtliches Verfahren zur Abwendung eines drohenden ↑ {{link}}Konkurses{{/link}} (1) durch einen ↑ "Vergleich" (3):
Außerdem wurde die Quote von 35 Prozent der Forderungen, die in einem Vergleichsverfahren mindestens zu begleichen waren, ersatzlos gestrichen (SZ 29. 12. 98, 18).
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