Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
vergesellschaften
ver|ge|sẹll|schaf|ten [ursprünglich = zu einer Gemeinschaft vereinigen]:1. (Wirtschaft) vom Privateigentum in den Besitz der Gesellschaft überführen; ↑ "sozialisieren" (1):
die Banken, Industrien vergesellschaften;
ein vergesellschafteter Betrieb;
die vergesellschaftete Produktion;
Nur durch die vergesellschaftete Arbeit … sah Marx die Möglichkeit … (J. Fischer, Linke 101).
2. (Soziologie, Psychologie, Verhaltensforschung) ↑ "sozialisieren" (2):
vergesellschaftete Individuen, Subjekte;
doch das vergesellschaftete Bewusstsein sieht sich einer unablässigen Agitation durch Sorgethemen ausgesetzt (Sloterdijk, Kritik 247).
3. (Fachsprache, besonders Biologie, Medizin) eine Gemeinschaft, Gesellschaft bilden; zusammen mit etwas vorkommen:
… Vögeln Südamerikas, mit denen sich die nordamerikanischen Singvögel während ihres winterlichen Vogelzuges vergesellschaften (Zeit 1. 8. 75, 39).
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