Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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verfügen
ver|fü|gen [mittelhochdeutsch vervüegen = passen, anstehen, auch: veranlassen; bestimmen, was geschehen soll; anordnen, eigentlich = einrichten]:1. [von Amts wegen] anordnen:
etwas durch Gesetz verfügen;
die Schließung eines Lokals, die Räumung verfügen;
das Gericht verfügte die Einweisung in die forensische Psychiatrie;
die Ministerin verfügte, dass …;
sie verfügte, was zu tun sei;
Ich … verfüge den Kauf von zwei Volkswagen, einen für sie, einen für mich (Frisch, Montauk 144);
… nämlich mit der von ihm verfügten Veröffentlichung seiner Tagebücher (Reich-Ranicki, Th. Mann 270);
… der von ihm alsbald verfügten Entlassung von Generalvikar Gebhard Matt (Tages Anzeiger 19. 11. 91, 4);
… während sie in wichtigen Angelegenheiten ruhig entschied und verfügte, ohne irgendjemandem Rechenschaft abzulegen (Rilke, Brigge 84).
2. a) bestimmen, was mit jemandem oder etwas geschehen soll:
über sein Geld, seine Zeit [frei] verfügen können;
man verfügt über mich, als ob ich ein Kind sei;
bitte verfügen Sie über mich! (sagt man, wenn man jemandem seine Hilfe anbieten will);
Selbst über das laufende Konto … darf Edith nicht verfügen (Chotjewitz, Friede 76);
Damit will ich nur sagen, dass Katja über mich verfügen kann, wenn sie jemanden braucht (Bieler, Mädchenkrieg 487);
b) etwas besitzen, haben (und sich dessen uneingeschränkt bedienen, es nach Belieben einsetzen können):
über Truppen, Reserven, Waffen, große Mittel, Kapital verfügen;
sie verfügt über gute Beziehungen;
über Menschenkenntnis, große Erfahrung, Fähigkeiten, enorme körperliche Kräfte, eine umfassende Bildung verfügen;
Ich verfüge über keinerlei Gesprächsstoff, wie peinigend (Mayröcker, Herzzerreißende 122);
… im Frack. Über einen solchen verfügte ich freilich nicht (Th. Mann, Krull 267);
Dabei wissen wir alle, dass die Mehrheit genauso wenig über die Wahrheit verfügt wie die Minderheit (R. v. Weizsäcker, Deutschland 84).
3. (Papierdeutsch, auch scherzhaft) sich irgendwohin begeben:
er verfügte sich in die Kanzlei;
Die furchtbare Drohung, sich nunmehr an die frische Luft zu verfügen (Tucholsky, Werke II, 107).
ver|fü|gen
etwas durch Gesetz verfügen;
die Schließung eines Lokals, die Räumung verfügen;
das Gericht verfügte die Einweisung in die forensische Psychiatrie;
die Ministerin verfügte, dass …;
sie verfügte, was zu tun sei;
Ich … verfüge den Kauf von zwei Volkswagen, einen für sie, einen für mich (Frisch, Montauk 144);
… nämlich mit der von ihm verfügten Veröffentlichung seiner Tagebücher (Reich-Ranicki, Th. Mann 270);
… der von ihm alsbald verfügten Entlassung von Generalvikar Gebhard Matt (Tages Anzeiger 19. 11. 91, 4);
2. a) bestimmen, was mit jemandem oder etwas geschehen soll:
über sein Geld, seine Zeit [frei] verfügen können;
man verfügt über mich, als ob ich ein Kind sei;
bitte verfügen Sie über mich! (sagt man, wenn man jemandem seine Hilfe anbieten will);
Selbst über das laufende Konto … darf Edith nicht verfügen (Chotjewitz, Friede 76);
Damit will ich nur sagen, dass Katja über mich verfügen kann, wenn sie jemanden braucht (Bieler, Mädchenkrieg 487);
b) etwas besitzen, haben (und sich dessen uneingeschränkt bedienen, es nach Belieben einsetzen können):
über Truppen, Reserven, Waffen, große Mittel, Kapital verfügen;
sie verfügt über gute Beziehungen;
über Menschenkenntnis, große Erfahrung, Fähigkeiten, enorme körperliche Kräfte, eine umfassende Bildung verfügen;
Ich verfüge über keinerlei Gesprächsstoff, wie peinigend (Mayröcker, Herzzerreißende 122);
… im Frack. Über einen solchen verfügte ich freilich nicht (Th. Mann, Krull 267);
Dabei wissen wir alle, dass die Mehrheit genauso wenig über die Wahrheit verfügt wie die Minderheit (R. v. Weizsäcker, Deutschland 84).
3.
er verfügte sich in die Kanzlei;
Die furchtbare Drohung, sich nunmehr an die frische Luft zu verfügen (Tucholsky, Werke II, 107).