Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verfolgbar
ver|fọlg|bar :1. (besonders Rechtssprache) sich ↑ "verfolgen" (1 e) lassend:
strafrechtlich verfolgbare Delikte;
Moralverstöße, die rechtlich nicht verfolgbar sind (Freie Presse 30. 12. 89, 3).
2. sich ↑ "verfolgen" (3) lassend:
eine verfolgbare Entwicklung;
So ist … der Weg von Abgasfahnen aus Schornsteinen in der Atmosphäre auch über längere Zeiträume verfolgbar (Welt 9. 2. 1989, 23).
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