Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verfassungsändernd
ver|fạs|sungs|än|dernd :die ↑ "Verfassung" (1) ändernd:
eine verfassungsändernde Mehrheit;
Die neuen Bestimmungen gelten nicht als verfassungsändernd, benötigen demnach im Parlament nur die einfache Mehrheit (General-Anzeiger 27. 3. 98, 3).
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