Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Verfassung
Ver|fạs|sung, die; -, -en [mittelhochdeutsch vervaʒʒunge = schriftliche Darstellung, Vertrag]:1. a) Gesamtheit der Grundsätze, die die Form eines Staates und die Rechte und Pflichten seiner Bürger festlegen; ↑ "Konstitution" (3):
eine demokratische, parlamentarische Verfassung;
die amerikanische Verfassung;
die Weimarer Verfassung, die Verfassung von Weimar (die Verfassung der Weimarer Republik);
die Verfassung tritt in, außer Kraft;
die Verfassung beraten, ändern, außer Kraft setzen;
auf die Verfassung schwören, vereidigt werden;
… war die Ausarbeitung einer freieren …Verfassung angekündigt worden (Leonhard, Revolution 13);
Die Prinzipien der französischen Menschenrechtserklärung … kehrten in den übrigen europäischen Verfassungen … wieder (Fraenkel, Staat 125);
b) festgelegte Grundordnung einer Gemeinschaft:
die Verfassung der anglikanischen Kirche.
2. körperlicher, geistig-seelischer Zustand, in dem sich jemand [augenblicklich] befindet:
seine körperliche, geistige, gesundheitliche Verfassung lässt das nicht zu;
ich war, befand mich in guter, bester, schlechter Verfassung;
sie war nicht in der Verfassung (ihr Zustand ließ es nicht zu), Besuch zu empfangen;
… mit einer Gleichgültigkeit, die … seine stark ramponierte seelische Verfassung kennzeichnete (Kirst, 08/15, 856);
Anna ist jetzt nicht in der richtigen Verfassung, mit einer unangenehmen Überraschung fertig zu werden (Fallada, Jeder 82);
Ü … die Räume …, und zwar in der Verfassung, in der sie sich bei unserem Abschied befanden (Dönhoff, Ostpreußen 203);
Das Wollkleid war auch an den Knien in ehrbarer Verfassung (Kronauer, Bogenschütze 363).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Verfassung