Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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verfahren
1ver|fah|ren:1.
a) [aus der niederdeutschen Rechtssprache, mittelniederdeutsch vorvāren] eine Sache auf bestimmte Weise in Angriff nehmen; nach einer bestimmten Methode vorgehen, handeln:
eigenmächtig, hart, rücksichtslos, vorsichtig verfahren;
wir werden folgendermaßen, so verfahren;
er verfährt immer nach dem gleichen Schema;
Kennedy war da viel rigoroser und offener verfahren (Zwerenz, Quadriga 201);
Wir verfahren allgemein nach dem Grundsatz: Das sind unsere Kinder, aus denen soll etwas werden (Freie Presse 15. 11. 88, 6);
Wie wollen Sie nun weiter verfahren? (Heim, Traumschiff 386);
b) in einer bestimmten Angelegenheit, Situation mit jemandem auf bestimmte Weise umgehen; jemanden auf bestimmte Weise behandeln:
schlecht, übel mit jemandem/gegen jemanden verfahren;
sie ist mit dem Kind zu streng verfahren;
Sie muss zu Menschen …, die sie besser kennen … und die wissen, wie man mit ihr verfährt (Heym, Schwarzenberg 284);
Er war skeptisch gegenüber dem Glück seiner Freunde … Mit sich selbst verfuhr er da nicht anders (Kronauer, Bogenschütze 61).
2. [mittelhochdeutsch vervarn, althochdeutsch firfaran, zu ↑ "fahren" und ursprünglich = vorüberziehen, weggehen; irrefahren]
a) vom richtigen Weg abkommen und in die falsche Richtung ↑ "fahren" (4 b):
er hat sich in der Stadt verfahren;
Als sich ein deutscher Tourist aus Freiburg mit seinem Auto verfährt und in das Dorf gerät (Brückner, Quints 100);
b) durch Fahren verbrauchen:
viel Benzin verfahren;
ich habe heute 80 Euro mit dem Taxi verfahren.
3. (besonders Bergmannssprache) (eine Schicht) ableisten:
zusätzliche Schichten verfahren.
2ver|fah|ren:
falsch behandelt und daher ausweglos scheinend:
eine verfahrene Lage;
die Sache ist völlig verfahren;
es ist alles verfahren, ich will aus dieser Falle! (Springer, Was 148);
Oft beginnt das Verfahren (der Mediation) erst, wenn die Situation bereits total verfahren ist (natur 7, 1995, 75).
1ver|fah|ren
a) [aus der niederdeutschen Rechtssprache, mittelniederdeutsch vorvāren] eine Sache auf bestimmte Weise in Angriff nehmen; nach einer bestimmten Methode vorgehen, handeln:
eigenmächtig, hart, rücksichtslos, vorsichtig verfahren;
wir werden folgendermaßen, so verfahren;
er verfährt immer nach dem gleichen Schema;
Kennedy war da viel rigoroser und offener verfahren (Zwerenz, Quadriga 201);
Wir verfahren allgemein nach dem Grundsatz: Das sind unsere Kinder, aus denen soll etwas werden (Freie Presse 15. 11. 88, 6);
Wie wollen Sie nun weiter verfahren? (Heim, Traumschiff 386);
b) in einer bestimmten Angelegenheit, Situation mit jemandem auf bestimmte Weise umgehen; jemanden auf bestimmte Weise behandeln:
schlecht, übel mit jemandem/gegen jemanden verfahren;
sie ist mit dem Kind zu streng verfahren;
Sie muss zu Menschen …, die sie besser kennen … und die wissen, wie man mit ihr verfährt (Heym, Schwarzenberg 284);
Er war skeptisch gegenüber dem Glück seiner Freunde … Mit sich selbst verfuhr er da nicht anders (Kronauer, Bogenschütze 61).
2.
a)
er hat sich in der Stadt verfahren;
Als sich ein deutscher Tourist aus Freiburg mit seinem Auto verfährt und in das Dorf gerät (Brückner, Quints 100);
b) durch Fahren verbrauchen:
viel Benzin verfahren;
ich habe heute 80 Euro mit dem Taxi verfahren.
3.
zusätzliche Schichten verfahren.
2ver|fah|ren
falsch behandelt und daher ausweglos scheinend:
eine verfahrene Lage;
die Sache ist völlig verfahren;
es ist alles verfahren, ich will aus dieser Falle! (Springer, Was 148);
Oft beginnt das Verfahren (der Mediation) erst, wenn die Situation bereits total verfahren ist (natur 7, 1995, 75).