Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
vereinbaren
ver|ein|ba|ren [mittelhochdeutsch vereinbæren, zu: einbæren = vereinigen, zu: einbære = einhellig, einträchtig]:1. ↑ "abmachen" (2 a), ↑ "verabreden" (1), in einem gemeinsamen Beschluss festlegen:
ein Treffen, einen Termin [mit jemandem] vereinbaren;
einen Preis für etwas vereinbaren;
es war vereinbart worden, dass …;
sie gaben das vereinbarte Zeichen;
eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung;
Ich ließ daraufhin eine Stunde vereinbaren, und er kam pünktlich auf die Minute wie immer (Nossack, Begegnung 135);
die Grenze zwischen Polen und uns muss gemeinsam zwischen diesen beiden Ländern vereinbart werden (Dönhoff, Ära 155).
2. in Übereinstimmung, in Einklang bringen (meist verneint):
diese Forderung war mit seinen Vorstellungen nicht zu vereinbaren;
das kann ich schwerlich mit meinem Gewissen vereinbaren;
nicht zu vereinbarende Gegensätze;
Lassen sich die Ziele und … die zugrunde liegenden Prämissen überhaupt miteinander vereinbaren? (Heringer, Holzfeuer 221).
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