Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
vereidigen
ver|ei|di|gen [spätmittelhochdeutsch vereidigen]:jemanden durch Eid auf, zu etwas verpflichten; jemandem einen Eid abnehmen:
Rekruten, Soldaten vereidigen;
einen Zeugen vor Gericht vereidigen;
einen Zeugen auf etwas vereidigen (ihn eine Aussage beeiden lassen);
der Präsident wird auf die Verfassung vereidigt;
ein vereidigter (durch Eid an das Gesetz gebundener) Sachverständiger, Dolmetscher;
am Abend werden wir … auf den Führer Adolf Hitler und Großdeutschland vereidigt (Borkowski, Wer 85).
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