Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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verdonnern
ver|dọn|nern (umgangssprachlich):a) zu etwas verurteilen:
jemanden zu 6 Monaten Gefängnis, zu einer Gefängnisstrafe verdonnern;
Arm in Arm mit einem Kerl, den er einmal wegen Landstreicherei verdonnert hatte (Kant, Aufenthalt 49);
Ob Ralf im Mai oder im September verdonnert wurde, ist … absolut wurscht (Bieler, Bär 218);
b) jemandem etwas Unliebsames, Lästiges, Unangenehmes o. Ä. auferlegen, aufbürden:
er war dazu verdonnert, jeden Abend den Mülleimer auszuleeren;
zur Geheimhaltung, zum Stillschweigen verdonnert sein;
Irgendein Lehrer wurde zu dieser Rede verdonnert (Kempowski, Zeit 121).
ver|dọn|nern
jemanden zu 6 Monaten Gefängnis, zu einer Gefängnisstrafe verdonnern;
Arm in Arm mit einem Kerl, den er einmal wegen Landstreicherei verdonnert hatte (Kant, Aufenthalt 49);
b) jemandem etwas Unliebsames, Lästiges, Unangenehmes o. Ä. auferlegen, aufbürden:
er war dazu verdonnert, jeden Abend den Mülleimer auszuleeren;
zur Geheimhaltung, zum Stillschweigen verdonnert sein;
Irgendein Lehrer wurde zu dieser Rede verdonnert (Kempowski, Zeit 121).