Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Verdikt
Ver|dịkt, das; -[e]s, -e [englisch verdict < mittellateinisch ver(e)dictum = Zeugnis, zu lateinisch vere dictum, eigentlich = wahrhaft gesprochen]:1. (Rechtssprache veraltet, noch österreichisch) Urteil, Urteilsspruch [der Geschworenen].
2. (bildungssprachlich) Verdammungsurteil:
ein Verdikt aussprechen;
Die Auskunft … »Das tut man nicht« war ein absolutes Verdikt, damit war jede Argumentation am Ende (Dönhoff, Ostpreußen 57).
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