Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
verbrechen
ver|brẹ|chen :1. [mittelhochdeutsch verbrechen, althochdeutsch farbrechan, eigentlich = zerbrechen, zerstören; in der Rechtssprache vom Brechen des Friedens, eines Eides oder Gesetzes gebraucht] (umgangssprachlich scherzhaft) etwas (was als Dummheit, als etwas Unrechtes o. Ä. angesehen oder mit Spott bedacht wird) tun, machen, anstellen:
was hast du wieder verbrochen?;
wer hat denn dieses Gedicht verbrochen (geschrieben)?;
Allein die Meldungen dieser Seite spiegeln schockierend wider, was wir an der Umwelt verbrechen (Kurier 12. 5. 84, 17);
Dann wird den Onkeln und Tanten gezeigt, was die Mädchen für Handarbeiten verbrochen (gefertigt) haben (Kempowski, Zeit 235).
2. (Jägersprache) mit abgebrochenen Zweigen markieren:
eine Fährte verbrechen.
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