Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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verbindlich
ver|bịnd|lich:1. in einer Art, die das Gefühl persönlichen Entgegenkommens verbreitet, freundlich, liebenswürdig:
verbindliche Worte;
eine verbindliche Geste;
verbindlich lächeln;
Statt verbindlicher Unterhaltung gibt es mit ihm sofort Streit (Kronauer, Bogenschütze 326);
Ein mittelgroßer, schlanker Herr, bescheiden, charmant, verbindlich, meist mit einem Lächeln auf den Lippen (Danella, Hotel 297);
Er erwiderte geschickt und verbindlich (Bieler, Mädchenkrieg 250).
2. bindend, verpflichtend:
eine verbindliche Zusage, Erklärung, Abmachung;
eine allgemein verbindliche Norm;
natürlich muss ich … verbindlich wissen, was eigentlich gebaut werden soll (Freie Presse 3. 1. 90, 3).
ver|bịnd|lich
verbindliche Worte;
eine verbindliche Geste;
verbindlich lächeln;
Statt verbindlicher Unterhaltung gibt es mit ihm sofort Streit (Kronauer, Bogenschütze 326);
Ein mittelgroßer, schlanker Herr, bescheiden, charmant, verbindlich, meist mit einem Lächeln auf den Lippen (Danella, Hotel 297);
Er erwiderte geschickt und verbindlich (Bieler, Mädchenkrieg 250).
2. bindend, verpflichtend:
eine verbindliche Zusage, Erklärung, Abmachung;
eine allgemein verbindliche Norm;
natürlich muss ich … verbindlich wissen, was eigentlich gebaut werden soll (Freie Presse 3. 1. 90, 3).