Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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verbieten
ver|bie|ten [mittelhochdeutsch verbieten, althochdeutsch farbiotan]:1. a) etwas für nicht erlaubt erklären; etwas zu unterlassen gebieten; untersagen:
jemandem etwas [ausdrücklich] verbieten;
ich verbiete dir, ihn zu besuchen;
du hast mir gar nichts zu verbieten!;
sie hat ihm das Haus verboten (verboten, es zu betreten);
ein verbotener Weg (ein Weg, der von Fremden, Unbefugten nicht benutzt werden darf);
Betreten [des Rasens] verboten!;
Rauchen [polizeilich] verboten!;
Durchfahrt [bei Strafe] verboten!;
[Unbefugten] Zutritt verboten!;
Ü das verbietet mir mein Ehrgefühl;
das verbietet mir mein Geldbeutel (scherzhaft; das kann ich mir finanziell nicht leisten);
Die Eltern … verboten ihren Kindern die Aussage, so hatten die eben nichts gesehen (Wimschneider, Herbstmilch 44);
Der … Personenwagen überquerte den Bahnübergang in verbotener Fahrtrichtung (NZZ 26. 2. 86, 7);
sie setzte die Richtlinien dafür, was erlaubt und was verboten war (Ziegler, Konsequenz 203);
eine Viertelmillion verboten geparkter Fahrzeuge (ADAC-Motorwelt 1, 1983, 34);
Heinrich Manns Lebensleistung verbietet es, derartige Prosastücke … auch nur mit einem einzigen Wort zu kommentieren (Reich-Ranicki, Th. Mann 147);
b) (eine Sache) durch ein Gesetz o. Ä. für unzulässig erklären:
eine Partei, eine Demonstration, ein Medikament verbieten;
so viel Ignoranz müsste verboten werden (ist kaum noch zu tolerieren);
Wie wagt der Staat es, plötzlich diktatorisch den Drogenverkauf zu verbieten? (Alexander, Jungfrau 335);
Und hat das spanische Kalifat ihn denn nicht schließlich auch verbannt und seine Lehren verboten? (Stern, Mann 140);
c) auf etwas verzichten, von etwas absehen, es sich versagen, nicht zugestehen:
ich verbot es mir, diesem Traum noch länger nachzuhängen;
Er hat ihre Zuneigung und verbietet sich jede Nachforschung (Frisch, Montauk 123).
2. nicht in Betracht kommen; ausgeschlossen sein:
eine solche Reaktion verbietet sich [von selbst];
In Auas Gegenwart zu pfeifen verbot sich (Grass, Butt 80).
ver|bie|ten
jemandem etwas [ausdrücklich] verbieten;
ich verbiete dir, ihn zu besuchen;
du hast mir gar nichts zu verbieten!;
sie hat ihm das Haus verboten (verboten, es zu betreten);
ein verbotener Weg (ein Weg, der von Fremden, Unbefugten nicht benutzt werden darf);
Rauchen [polizeilich] verboten!;
Durchfahrt [bei Strafe] verboten!;
[Unbefugten] Zutritt verboten!;
Ü das verbietet mir mein Ehrgefühl;
das verbietet mir mein Geldbeutel (scherzhaft; das kann ich mir finanziell nicht leisten);
Die Eltern … verboten ihren Kindern die Aussage, so hatten die eben nichts gesehen (Wimschneider, Herbstmilch 44);
Der … Personenwagen überquerte den Bahnübergang in verbotener Fahrtrichtung (NZZ 26. 2. 86, 7);
sie setzte die Richtlinien dafür, was erlaubt und was verboten war (Ziegler, Konsequenz 203);
eine Viertelmillion verboten geparkter Fahrzeuge (ADAC-Motorwelt 1, 1983, 34);
Heinrich Manns Lebensleistung verbietet es, derartige Prosastücke … auch nur mit einem einzigen Wort zu kommentieren (Reich-Ranicki, Th. Mann 147);
b) (eine Sache) durch ein Gesetz o. Ä. für unzulässig erklären:
eine Partei, eine Demonstration, ein Medikament verbieten;
so viel Ignoranz müsste verboten werden (ist kaum noch zu tolerieren);
Wie wagt der Staat es, plötzlich diktatorisch den Drogenverkauf zu verbieten? (Alexander, Jungfrau 335);
Und hat das spanische Kalifat ihn denn nicht schließlich auch verbannt und seine Lehren verboten? (Stern, Mann 140);
c)
ich verbot es mir, diesem Traum noch länger nachzuhängen;
Er hat ihre Zuneigung und verbietet sich jede Nachforschung (Frisch, Montauk 123).
2.
eine solche Reaktion verbietet sich [von selbst];
In Auas Gegenwart zu pfeifen verbot sich (Grass, Butt 80).