Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
veräußern
ver|äu|ßern (besonders Rechtssprache):1. übereignen, verkaufen; (etwas, worauf jemand einen Anspruch hat) an jemand anderen abtreten:
den Schmuck, die ganze Habe veräußern;
Die in finanziellen Schwierigkeiten steckende Gesellschaft … hatte schon seit längerem die beiden Flugzeuge zu veräußern versucht (NZZ 27. 8. 86, 1).
2. (ein Recht) auf jemand anderen übertragen:
der Staat kann die Schürfrechte [an eine Privatperson] veräußern.
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