Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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verantworten
ver|ạnt|wor|ten [mittelhochdeutsch verantwürten, verantworten = (vor Gericht) rechtfertigen, eigentlich = (be)antworten]:1. es auf sich nehmen, für die eventuell aus etwas sich ergebenden Folgen einzustehen; vertreten:
eine Maßnahme, Entscheidung verantworten;
etwas ist nicht zu verantworten;
ich kann das [ihr gegenüber, vor Gott, mir selbst, meinem Gewissen] nicht verantworten;
das Unternehmen haftet voll für die von ihm verantworteten Mängel;
Sie verantworten damit (sind verantwortlich für) einen Bereich von ca. 100 qualifizierten Mitarbeitern (SZ 1. 3. 86, 78);
Wer waren die Menschen, die das Unmenschliche zu verantworten haben? (elan 1, 1980, 44);
Soziale Gerechtigkeit sei der zentrale Wert der Linken, individuell verantwortete Entscheidungsfreiheit der Grundwert der Rechten (FAZ 10. 3. 99, 54).
2. sich [als Angeklagter] rechtfertigen, sich gegen einen Vorwurf verteidigen:
du wirst dich für dein Tun [vor Gott, vor Gericht] verantworten müssen;
der Angeklagte hat sich wegen Mordes zu verantworten (steht unter Mordanklage);
Der schuldige Mensch verantwortet sich nicht nur im Wirklichen und Irdischen (NJW 19, 1984, 1084).
3. die Verantwortung für etwas tragen:
ein Ressort, ein Geschäftsfeld verantworten;
als Vorstand verantwortet sie den Bereich Finanzen.
ver|ạnt|wor|ten
eine Maßnahme, Entscheidung verantworten;
etwas ist nicht zu verantworten;
ich kann das [ihr gegenüber, vor Gott, mir selbst, meinem Gewissen] nicht verantworten;
Sie verantworten damit (sind verantwortlich für) einen Bereich von ca. 100 qualifizierten Mitarbeitern (SZ 1. 3. 86, 78);
Wer waren die Menschen, die das Unmenschliche zu verantworten haben? (elan 1, 1980, 44);
Soziale Gerechtigkeit sei der zentrale Wert der Linken, individuell verantwortete Entscheidungsfreiheit der Grundwert der Rechten (FAZ 10. 3. 99, 54).
2.
du wirst dich für dein Tun [vor Gott, vor Gericht] verantworten müssen;
der Angeklagte hat sich wegen Mordes zu verantworten (steht unter Mordanklage);
Der schuldige Mensch verantwortet sich nicht nur im Wirklichen und Irdischen (NJW 19, 1984, 1084).
3. die Verantwortung für etwas tragen:
ein Ressort, ein Geschäftsfeld verantworten;
als Vorstand verantwortet sie den Bereich Finanzen.