Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Vadium
Va|di|um, das; -s, …ien [mittellateinisch vadium, aus dem Germanischen]:(im alten deutschen Recht) Gegenstand (z. B. ein Stab), der beim Abschluss eines Schuldvertrages als Symbol dem Gläubiger übergeben und gegen Zahlung der Schuld zurückgegeben wird.
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