Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
urteilen
ụr|tei|len [mittelhochdeutsch urteilen]:1. a) ein ↑ "Urteil" (2) [über jemanden, etwas] abgeben, seine Meinung äußern:
hart, [un]gerecht, [un]parteiisch, abfällig, vorschnell, fachmännisch urteilen;
wie urteilst du über diesen Film?;
Indes erinnert er an jene Essayisten und Kritiker, deren Geschmack und Qualitätssinn sich nur dann bewähren, wenn sie über die Arbeiten anderer urteilen (Reich-Ranicki, Th. Mann 214);
b) sich nach etwas, auf einen bestimmten Eindruck o. Ä. hin ein Urteil bilden:
nach dem ersten Eindruck urteilen;
er hat nur nach dem Erfolg geurteilt;
Seine Kollegen sind …, zumindest nach ihrem Gebaren zu urteilen, Söhne arbeitsloser Fabrikarbeiter (Fels, Kanakenfauna 100).
2. (Philosophie) einen logischen Schluss ziehen und formulieren.
3. a) in einem ↑ "Urteil" (1) feststellen, befinden:
das Arbeitsgericht urteilte, die Kündigung sei unwirksam;
b) einen Fall durch ein ↑ "Urteil" (1) in einer bestimmten Weise entscheiden:
das Gericht der zweiten Instanz urteilte anders.
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