Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Urkunde
Ur|kun|de, die; -, -n [mittelhochdeutsch urkunde, -künde, althochdeutsch urchundi, zu ↑ "erkennen" und eigentlich = Erkenntnis]:[amtliches] Schriftstück, durch das etwas beglaubigt oder bestätigt wird; Dokument mit Rechtskraft:
eine standesamtliche Urkunde;
die Urkunde ist notariell beglaubigt;
eine Urkunde ausstellen, unterzeichnen, ausfertigen, hinterlegen;
jemandem eine Urkunde über seine Einbürgerung überreichen;
Eine Verfassung ist das … in einer Urkunde festgelegte … Grundgesetz eines Staates (Fraenkel, Staat 330);
dann natürlich so bald wie möglich heiraten … und mit der Urkunde dürfe sie ihn wieder besuchen (Kühn, Zeit 69).
Ur|kun|de, die; -, -n [mittelhochdeutsch urkunde, -künde, althochdeutsch urchundi, zu ↑ "erkennen" und eigentlich = Erkenntnis]:[amtliches] Schriftstück, durch das etwas beglaubigt oder bestätigt wird; Dokument mit Rechtskraft:
eine standesamtliche Urkunde;
die Urkunde ist notariell beglaubigt;
eine Urkunde ausstellen, unterzeichnen, ausfertigen, hinterlegen;
jemandem eine Urkunde über seine Einbürgerung überreichen;
Eine Verfassung ist das … in einer Urkunde festgelegte … Grundgesetz eines Staates (Fraenkel, Staat 330);
dann natürlich so bald wie möglich heiraten … und mit der Urkunde dürfe sie ihn wieder besuchen (Kühn, Zeit 69).