Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Urheberrecht
Ur|he|ber|recht, das (Rechtssprache):a) Recht, über die eigenen schöpferischen Leistungen, Kunstwerke o. Ä. allein zu verfügen:
der Autor sieht in dieser Bestimmung eine Verletzung seines Urheberrechts;
b) Gesamtheit der das Urheberrecht (a) betreffenden gesetzlichen Bestimmungen:
die Verleger protestieren gegen eine Änderung des geltenden Urheberrechtes;
Bislang war das Urheberrecht auf analoge Verfahren zugeschnitten und vernachlässigte die immer wichtigeren digitalen Online- und Offlinedienste (FAZ 29. 3. 99, 36).
Ur|he|ber|recht, das (Rechtssprache):a) Recht, über die eigenen schöpferischen Leistungen, Kunstwerke o. Ä. allein zu verfügen:
der Autor sieht in dieser Bestimmung eine Verletzung seines Urheberrechts;
b) Gesamtheit der das Urheberrecht (a) betreffenden gesetzlichen Bestimmungen:
die Verleger protestieren gegen eine Änderung des geltenden Urheberrechtes;
Bislang war das Urheberrecht auf analoge Verfahren zugeschnitten und vernachlässigte die immer wichtigeren digitalen Online- und Offlinedienste (FAZ 29. 3. 99, 36).