Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unveräußerlich
un|ver|äu|ßer|lich [auch: 'ʊn…] :1. nicht zu ↑ "veräußern" (2):
unveräußerliche Rechte.
2. (seltener) unverkäuflich:
ein unveräußerlicher Besitz.
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