Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unterzeichnen
un|ter|zeich|nen :1. dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen; signieren:
ein Protokoll, den Friedensvertrag unterzeichnen;
einen Aufruf unterzeichnen;
das Gesetz ist unterzeichnet worden (es ist ihm Rechtskraft verliehen worden);
Dann unterzeichnen Sie doch bitte mit Ihrem richtigen Namen, Herr Professor (Sebastian, Krankenhaus 68).
2. (veraltend) unterschreiben:
er unterzeichnet sich als Regierender Bürgermeister.
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