Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Unterwerfungsklausel
Un|ter|wẹr|fungs|klau|sel, die (Rechtssprache):(unter bestimmten Voraussetzungen geltende) Erklärung eines Schuldners, sich einer sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Unterwerfungsklausel