Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Untersuchungsverfahren
Un|ter|su|chungs|ver|fah|ren, das:1. (Rechtssprache) ↑ "Verfahren" (2) zur ↑ "Untersuchung" (2) von etwas:
ein Untersuchungsverfahren einleiten, eröffnen.
2. bei einer ↑ "Untersuchung" (1 b) angewendetes ↑ "Verfahren" (1):
apparative, invasive Untersuchungsverfahren;
neue Untersuchungsverfahren entwickeln.
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