Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unterstellen
ụn|ter|stel|len :1. a) zur Aufbewahrung abstellen:
das Fahrrad im Keller unterstellen;
du kannst die Möbel so lange bei uns unterstellen;
b) sich unter etwas Schützendes stellen:
wir stellen uns dort vorne, in der Toreinfahrt unter, bis der Regen aufhört.
2. unter etwas stellen:
einen Eimer unterstellen.
un|ter|stẹl|len :
1. a) jemandem, einer Institution, die Weisungen geben kann, o. Ä. unterordnen:
die Behörde ist dem Innenministerium unterstellt;
die allein durchgestandenen Kriegsjahre hatten sie verlernen lassen, sich einem männlichen Kommando zu unterstellen (Kühn, Zeit 413);
Wenn der Einwohnerrat das Geschäft genehmigt, verlangen wir, dass es dem obligatorischen Referendum unterstellt (seiner Entscheidung unterworfen) wird (Vaterland 27. 3. 85, 29);
b) jemandem die Leitung von etwas übertragen:
er hat ihr mehrere Abteilungen unterstellt;
diese Kommission ist einer Frau unterstellt.
2. [nach französisch supposer]
a) annehmen:
ich unterstelle [einmal], dass er die Wahrheit gesagt hat;
Dabei will ich noch nicht unterstellen, dass wir unbedingt mit unseren Rechnungen recht behalten werden (Springer, Was 241);
erstklassige Umgangsformen werden unterstellt (vorausgesetzt; SZ 1. 3. 86, 92);
b) 2"unterschieben" (1 b):
man hat mir die übelsten Absichten unterstellt;
Warum unterstellst du ihnen Interesselosigkeit? (Praunheim, Armee 223);
Was unterstellen Sie mir eigentlich? (Spiegel 47, 1977 183);
Das wird mir nur unterstellt, dass ich allein alles angezettelt hätte (Innerhofer, Schattseite 237).
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