Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unterschreiben
un|ter|schrei|ben :a) seinen Namen hinschreiben, unter etwas setzen; signieren:
mit vollem Namen unterschreiben;
unterschreiben Sie bitte hier unten;
Und der Alte holte den Schlüssel, für den er eigens unterschreiben musste (Sommer, Und keiner 226);
K Wer hat sich denn unterschrieben? Adlzreiter! Kraitmayr! … Große Juristen … (Hebbel, Agnes Bernauer IV, 3);
b) mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen, sein Einverständnis o. Ä. erklären:
eine Erklärung, Resolution, ein Abkommen, einen Vertrag, eine Quittung, einen Brief unterschreiben;
etwas blind (ohne es zu lesen), mit gutem Gewissen, einen Scheck blanko unterschreiben;
Ü dieses Vorgehen kann ich [nicht] unterschreiben (umgangssprachlich; gutheißen);
Dann unterschreibe ich einen Revers (Sobota, Minus-Mann 280);
Diese ebenso originelle wie lebensbejahende Haltung können wir gern unterschreiben (Freie Presse 30. 4. 88, 3).
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