Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unterschieben
ụn|ter|schie|ben :unter etwas, jemanden schieben:
sie schob dem Kranken ein Kissen unter;
Ü ein untergeschobenes (heimlich vertauschtes, jemandem gegenüber als dessen eigenes ausgegebenes) Kind, Testament;
dass man ihr immer die Tür öffnet, ihr den Stuhl unterschiebt und ihr keine Fragen stellt (Missildine [Übers.], Kind 151).
ụn|ter|schie|ben [auch: …'ʃi:…] :
a) in irreführender, unlauterer, betrügerischer o. ä. Weise jemandem etwas heimlich zuschieben:
jemandem einen Brief unterschieben;
Eine Fälschung …, ein dem Papst Soter (168–177) unterschobenes Schreiben, der so genannte 2. pseudoisidorische Brief (Ranke-Heinemann, Eunuchen 138);
b) in ungerechtfertigter Weise jemandem etwas zuschreiben, von ihm behaupten, dass er es getan habe; unterstellen:
diese Äußerungen unterschiebt man mir;
ich bin noch immer wütend darüber, dass man mir Motive unterschoben hat, die nicht meine Motive waren (H. Gerlach, Demission 225);
wie leicht man seine eigenen Vorstellungen einem Zeugen unterschiebt, schildert ein Polizeiobermeister (ADAC-Motorwelt 2, 1983, 34).
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