Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
untersagen
un|ter|sa|gen [mittelhochdeutsch undersagen, althochdeutsch untarsagēn, eigentlich = im Wechselgespräch (mit der Absicht des Verbietens) mitteilen, nach lateinisch interdicere]:anordnen, dass etwas zu unterlassen ist:
der Arzt untersagte ihm, Alkohol zu trinken;
etwas ist amtlich, polizeilich, bei Strafe untersagt;
es ist ausdrücklich, strengstens untersagt, nach 22 Uhr das Haus zu verlassen;
das Betreten der Bühne ist untersagt;
Die politische Betätigung für Frauen … war in Bayern durch Gesetz untersagt (Kühn, Zeit 157).
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