Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
[U]
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
unterordnen
ụn|ter|ord|nen:1. sich in eine bestimmte Ordnung einfügen und sich nach dem Willen, den Anweisungen o. Ä. eines anderen oder den Erfordernissen, Gegebenheiten richten:
sich [anderen] nicht unterordnen können;
sie ordnet sich zu sehr seinem Wollen, seinen Wünschen unter;
dass sich auch die Politik der Moral unterzuordnen habe (Niekisch, Leben 49);
auch später noch war er in der Hauptsache Sohn, und als solcher fühlte er die Verpflichtung, sich liebevoller Fürsorge unterzuordnen (H. Gerlach, Demission 158).
2. etwas zugunsten einer anderen Sache zurückstellen:
seine eigenen Interessen den Notwendigkeiten unterordnen;
denn meine äußere Wirkung der inneren Wahrheit unterzuordnen war der Gedanke (Stern, Mann 270);
Ja, er war bereit, seinen ganzen Habitus den Erfordernissen, der Rolle unterzuordnen (Reich-Ranicki, Th. Mann 33).
3.
a) einem Weisungsbefugten, einer weisungsbefugten Institution unterstellen:
untergeordnete staatliche Organe;
jemandem, einem Ministerium untergeordnet sein;
b) in ein umfassendes System als weniger umfassende Größe, Kategorie o. Ä. eingliedern; subsumieren:
Nelke, Tulpe, Rose sind dem Begriff »Blume« untergeordnet.
ụn|ter|ord|nen
sich [anderen] nicht unterordnen können;
sie ordnet sich zu sehr seinem Wollen, seinen Wünschen unter;
dass sich auch die Politik der Moral unterzuordnen habe (Niekisch, Leben 49);
auch später noch war er in der Hauptsache Sohn, und als solcher fühlte er die Verpflichtung, sich liebevoller Fürsorge unterzuordnen (H. Gerlach, Demission 158).
2. etwas zugunsten einer anderen Sache zurückstellen:
seine eigenen Interessen den Notwendigkeiten unterordnen;
denn meine äußere Wirkung der inneren Wahrheit unterzuordnen war der Gedanke (Stern, Mann 270);
Ja, er war bereit, seinen ganzen Habitus den Erfordernissen, der Rolle unterzuordnen (Reich-Ranicki, Th. Mann 33).
3.
a) einem Weisungsbefugten, einer weisungsbefugten Institution unterstellen:
untergeordnete staatliche Organe;
jemandem, einem Ministerium untergeordnet sein;
b) in ein umfassendes System als weniger umfassende Größe, Kategorie o. Ä. eingliedern; subsumieren:
Nelke, Tulpe, Rose sind dem Begriff »Blume« untergeordnet.