Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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unterliegen
ụn|ter|lie|gen (umgangssprachlich):unter jemandem, etwas liegen:
das Badetuch liegt unter;
das Papier hat nicht richtig untergelegen.
un|ter|lie|gen [mittelhochdeutsch underligen, althochdeutsch untarligan, eigentlich = als Besiegter unten liegen]:
1. besiegt werden:
der Gegenkandidatin [bei der Wahl] unterliegen;
[mit] 1 : 2 unterliegen;
er unterlag sehr knapp nach Punkten;
die unterlegene Mannschaft;
1214 gerieten Philipp und Otto … in der Schlacht von Bouvines … aneinander. Otto unterlag (Stern, Mann 173);
Daraufhin unterlag im Ständerat ein Antrag (er kam nicht durch, wurde abgelehnt; Basler Zeitung 2. 10. 85, 9).
2. einer Sache unterworfen sein, von etwas bestimmt werden:
starken Schwankungen unterliegen;
der Mode, der Zensur, der Überwachung, der Kontrolle unterliegen;
etwas unterliegt der Schweigepflicht;
einer Täuschung unterliegen (sich täuschen; getäuscht werden);
es unterliegt keinem Zweifel, dass dieser Fall eintritt (dieser Fall wird zweifellos eintreten);
der Bearbeitung unterliegen (bearbeitet werden);
Jeder männliche Belgier zwischen 18 und 45 Jahren unterliegt der allgemeinen Wehrpflicht (Zivildienst 5, 1986, 8);
Gespräche mit der Telefonseelsorge unterliegen nicht dem Zeittakt (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 23/25);
die Kinder unterliegen heutzutage solchen Einflüssen von überallher (werden auf solche Weise von überallher beeinflusst; Brot und Salz 319).
ụn|ter|lie|gen
das Badetuch liegt unter;
das Papier hat nicht richtig untergelegen.
un|ter|lie|gen
1.
der Gegenkandidatin [bei der Wahl] unterliegen;
[mit] 1 : 2 unterliegen;
er unterlag sehr knapp nach Punkten;
die unterlegene Mannschaft;
1214 gerieten Philipp und Otto … in der Schlacht von Bouvines … aneinander. Otto unterlag (Stern, Mann 173);
Daraufhin unterlag im Ständerat ein Antrag (er kam nicht durch, wurde abgelehnt; Basler Zeitung 2. 10. 85, 9).
2.
starken Schwankungen unterliegen;
der Mode, der Zensur, der Überwachung, der Kontrolle unterliegen;
etwas unterliegt der Schweigepflicht;
einer Täuschung unterliegen (sich täuschen; getäuscht werden);
es unterliegt keinem Zweifel, dass dieser Fall eintritt (dieser Fall wird zweifellos eintreten);
der Bearbeitung unterliegen (bearbeitet werden);
Jeder männliche Belgier zwischen 18 und 45 Jahren unterliegt der allgemeinen Wehrpflicht (Zivildienst 5, 1986, 8);
Gespräche mit der Telefonseelsorge unterliegen nicht dem Zeittakt (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 23/25);
die Kinder unterliegen heutzutage solchen Einflüssen von überallher (werden auf solche Weise von überallher beeinflusst; Brot und Salz 319).