Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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unterlaufen
1ụn|ter|lau|fen:1. (veraltend) ↑ 2"unterlaufen" (1):
manchmal läuft einem ein Fehler unter;
mir ist ein Fehler untergelaufen.
2. (umgangssprachlich) ↑ 2"unterlaufen" (2):
so etwas ist mir noch nicht untergelaufen.
2un|ter|lau|fen [mittelhochdeutsch underloufen = hindernd dazwischentreten]:
1. bei jemandes Tätigkeit, Ausführungen, Äußerungen, Überlegungen o. Ä. als Versehen o. Ä. vorkommen, auftreten:
manchmal unterläuft einem ein Fehler;
ihm ist ein Irrtum, Versehen, Missgeschick unterlaufen;
In seinem Bestreben, Presse und Bevölkerung zu beruhigen, war dem Innensenator eine folgenschwere Unbedachtheit unterlaufen (Prodöhl, Tod 50);
Doch zwischendurch unterlaufen ihm Plattheiten und ein bisschen Kitsch (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 6).
2. (umgangssprachlich) ↑ "begegnen" (1 b):
so ein Mensch, so eine Unverschämtheit ist mir noch nicht unterlaufen.
3.
a) (besonders Fußball, Handball) sich so unter einen [hochgesprungenen] Gegner bewegen, dass er behindert und zu Fall gebracht wird:
er hat seinen Gegenspieler mehrfach unterlaufen;
Er war viel größer als Peter, aber der unterlief ihn, riss ihm die Beine weg (Erné, Kellerkneipe 47);
b) in seiner Funktion, Auswirkung o. Ä. [unmerklich] unwirksam machen:
die Zensur, das Regierungsprogramm unterlaufen;
Unterläuft ein Wirt diese Bestimmung, droht ihm der Konzessionsentzug (Abendzeitung 23. 1. 85, 15);
In Hessen will eine Bürgerinitiative die umstrittene Reform unterlaufen (Spiegel 17, 1975, 57).
4. (vom Hautgewebe) sich durch eine Verletzung an einer bestimmten Stelle mit Blut anfüllen und dadurch rötlich bis bläulich violett verfärben:
[mit Blut, blutig] unterlaufene Striemen.
1ụn|ter|lau|fen
manchmal läuft einem ein Fehler unter;
mir ist ein Fehler untergelaufen.
2. (umgangssprachlich) ↑ 2"unterlaufen" (2):
so etwas ist mir noch nicht untergelaufen.
2un|ter|lau|fen
1.
manchmal unterläuft einem ein Fehler;
ihm ist ein Irrtum, Versehen, Missgeschick unterlaufen;
In seinem Bestreben, Presse und Bevölkerung zu beruhigen, war dem Innensenator eine folgenschwere Unbedachtheit unterlaufen (Prodöhl, Tod 50);
Doch zwischendurch unterlaufen ihm Plattheiten und ein bisschen Kitsch (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 6).
2.
so ein Mensch, so eine Unverschämtheit ist mir noch nicht unterlaufen.
3.
a) (besonders Fußball, Handball) sich so unter einen [hochgesprungenen] Gegner bewegen, dass er behindert und zu Fall gebracht wird:
er hat seinen Gegenspieler mehrfach unterlaufen;
Er war viel größer als Peter, aber der unterlief ihn, riss ihm die Beine weg (Erné, Kellerkneipe 47);
b) in seiner Funktion, Auswirkung o. Ä. [unmerklich] unwirksam machen:
die Zensur, das Regierungsprogramm unterlaufen;
Unterläuft ein Wirt diese Bestimmung, droht ihm der Konzessionsentzug (Abendzeitung 23. 1. 85, 15);
In Hessen will eine Bürgerinitiative die umstrittene Reform unterlaufen (Spiegel 17, 1975, 57).
4.
[mit Blut, blutig] unterlaufene Striemen.