Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Unterlassungserklärung
Un|ter|lạs|sungs|er|klä|rung, die (Rechtssprache):↑ "Erklärung" (2), in der sich der Erklärende verpflichtet, eine beanstandete Handlung in Zukunft zu unterlassen.
Un|ter|lạs|sungs|er|klä|rung, die (Rechtssprache):↑ "Erklärung" (2), in der sich der Erklärende verpflichtet, eine beanstandete Handlung in Zukunft zu unterlassen.