Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Unterhalt
Ụn|ter|halt, der; -[e]s:1. a) Lebensunterhalt:
zum Unterhalt einer Familie beitragen;
b) Unterhaltszahlung (für Ehegatten und Kinder):
Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt sich nicht nur auf den Versicherten, sondern wird auch den Familienangehörigen zuteil, denen der Versicherte Unterhalt leistet (NJW 18, 1994, 1020);
Selbst den Unterhalt schickte er nicht – sie klagte ihn ein (Bastian, Brut 132).
2. das Instandhalten von etwas und die damit verbundenen Kosten:
der neue Wagen ist im Unterhalt günstiger;
Die daraus resultierenden Einnahmen müssen zur Schaffung und zum Unterhalt von Parkgelegenheiten verwendet werden (NZZ 30. 4. 83, 28).
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