Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Untergebener
Un|ter|ge|be|ner, der Untergebene/ein Untergebener; des/eines Untergebenen, die Untergebenen/zwei Untergebene:jemand, der jemand anderem untergeben ist:
jemanden wie einen Untergebenen behandeln;
Wir alle sind der Meinung, dass die beschworene Gehorsamspflicht des Untergebenen keine unbeschränkte ist (NJW 19, 1984, 1086).
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