Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Unterbringungsbefehl
Ụn|ter|brin|gungs|be|fehl, der (Rechtssprache):(anstelle eines Haftsbefehls) erlassene Anordnung, dass ein Beschuldigter, der nicht schuldfähig ist, einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist.
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